Stiftungszweck

Zweck der Stiftung spektra – Begabung und Behinderung ist die ausschließliche Förderung intellektuell, musisch oder bildend künstlerisch besonders begabter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener mit körperlicher Behinderung und/oder Behinderung der Sinne.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Entwicklungsförderung musischer, bildend künstlerischer und intellektueller Begabungspotentiale körperlicher und/oder in ihren Sinnen behinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener unter Berücksichtigung der jeweiligen Behinderung durch Maßnahmen gleich welcher Art (z. B. durch finanzielle Unterstützung der vorgenannten Personen in Form von Stipendien, durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, durch die Bereitstellung von geeigneten Lehrkörpern zur Aus- und Fortbildung, durch die Bereitstellung von Lehrmaterial und ähnlichen Maßnahmen).
  • die finanzielle Unterstützung ebenfalls gemeinnütziger Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihrerseits die Entwicklung musischer, bildend künstlerischer oder intellektueller Begabungspotentiale körperlich und/oder in ihren Sinnen behinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener fördern,
  • die Durchführung von Projekten, Forschungsanliegen oder ähnlichen Vorhaben (z. B. Fortbildungsveranstaltungen, Einrichtung einer Begegnungs- und/oder Beratungsstelle) auf dem Gebiet des Stiftungszwecks unter der Bedingung, dass in diesen Vorhaben oder Projekten die Interessen der jeweils begünstigten Zielgruppe nach Maßgabe des Stiftungszwecks direkt, d.h. unter Ausschluss von Interessenverbänden, vertreten werden.
  • Öffentlichkeitswirksame Außendarstellung der Stiftung unter Hinweis auf den Stiftungszweck mit dem Ziel der Einwerbung von Zuwendungen und Zustiftungen.

Die zur Förderung des Stiftungszweckes beispielhaft aufgeführten Maßnahmen müssen nicht alle gleichzeitig und auch nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.